Helfen Sie mit Ihrer Spende

Pro Senectute Uri ist eine privatrechtliche Stiftung. Sie wird teilweise von öffentlichen Geldern getragen, ist jedoch weiterhin auf Ihre finanzielle Unterstützung durch Spenden angewiesen.

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie uns, damit wir auch in Zukunft ältere Menschen im Kanton Uri beraten, begleiten und bedarfsgerecht unterstützen können. Ihre Spende sorgt für Perspektiven und Lebensfreude. Vielen Dank!

Härzlichä Dank fyyr Ihri Unterstitzig!

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Twint Bezahlung

Spendenkonto:

Unser Spendenkonto ist bei der Raiffeisenbank Urner Unterland. Mit folgenden Angaben können Sie die Einzahlung vornehmen:

IBAN  CH93 8080 8007 1431 7979 5

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Rund 37 Prozent der über 85-Jährigen in der Schweiz leiden an Einsamkeit. Dies geht aus dem Altersmonitor von Pro Senectute Schweiz hervor. Die Untersuchung zeigt: Hochaltrige sind deutlich häufiger von Einsamkeit betroffen als jüngere Seniorinnen und Senioren. Einsame ältere Menschen haben nicht nur eine kürzere Lebenserwartung, sondern leiden häufiger unter Bluthochdruck und Depressionen. Sie bewegen sich weniger, stehen unter erhöhtem Stress und erkranken häufiger an einer Demenz. Zudem verstärkt Einsamkeit bestehende Leiden.

Seit über 100 Jahren unterstützen und entlasten wir Seniorinnen und Senioren in ihrem Alltag, damit sie möglichst lange selbstbestimmt in ihrem Daheim leben können.

  • Wir beraten ältere Menschen und ihre Angehörigen in jeder Lebenssituation.
  • Wir unterstützen in finanziellen Notlagen einfach und schnell dank unseres Hilfsfonds
  • Wir helfen, mobil zu bleiben und soziale Kontakte zu pflegen. 
  • Beratung bei Problemen/Fragen zur Vorsorge, Lebensgestaltung und Wohnsituation

Zudem fördert Pro Senectute Uri soziale Kontakte und Beziehungen und vermittelt sinnstiftende und bewegungsfördernde Tätigkeiten.

Damit Pro Senectute Uri älteren Menschen und ihren Angehörigen in Uri weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen kann, ist die Stiftung auch auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Unter dem Motto «Wir sind da, wenn Einsamkeit zu schwer wird» sammelt die Stiftung auch in diesem Jahr Spenden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Spendenkonto IBAN CH93 8080 8007 1431 7979 5

Flyer Herbstsammlung

Für Angehörige von Verstorbenen ist es tröstlich zu wissen, dass mit einer Spende im Sinne der oder des Verstorbenen etwas Gutes geschieht. Als Trauerfamilie können Sie auf der Todesanzeige vermerken, dass Sie eine wohltätige Spende anstelle von Blumen bevorzugen:

«Im Sinne der/des Verstorbenen bitten wir Sie anstelle von Blumen eine Spende an Pro Senectute Uri, Spendenkonto, IBAN: CH93 8080 8007 1431 7979 5, Vermerk: Vorname Name» zu tätigen.

Wir behandeln Trauerspenden mit besonderer Sorgfalt. Alle Trauerspenden werden von uns verdankt. Die Trauerfamilie erhält eine Liste der Personen, die im Gedenken an die Verstorbenen gespendet haben.

Suchen Sie ein passendes Geschenk für einen Geburtstag, Jubiläum oder einen anderen Anlass? "Spenden statt schenken" - heisst daher unser Vorschlag.

Anstelle eines Geschenks richten Sie eine Spende an Pro Senectute Uri aus und tragen dazu bei, dass wir älteren Menschen effektiv und nachhaltig helfen können. Wenn Sie zum Geburtstag oder einem anderen Anlass einladen, bitten Sie Ihre Gäste um eine Spende oder sammeln eine Kollekte für Pro Senectute Uri.

Überweisen Sie Ihre gesammelten Spenden auf unser Konto:
IBAN  CH93 8080 8007 1431 7979 5 / Raiffeisenbank Urner Unterland

In Ihrem Testament können Sie auch Personen und Organisationen begünstigen, die nicht zur Erbengemeinschaft gehören. Dazu führen Sie die Person oder gemeinnützige Institution mit Namen und Adresse im Testament auf. So können Sie Gegenstände wie Schmuck und Kunstwerke, aber auch bestimmte Geldbeträge vererben.

Wenn Sie Pro Senectute Uri als Erbin einsetzen, begünstigen Sie uns anteilsmässig an Ihrem Nachlass. So erhalten wir beispielsweise einen Drittel Ihres Nachlasses. Wie hoch dieser Anteil an der Erbschaft ist, bestimmen Sie innerhalb der verfügbaren freien Quote selber. Die freie Quote ist jener Teil aus Ihrem Nachlass, der nicht pflichtteilgeschützt ist. Ein Pflichtteil steht Ehegatten, Nachkommen und Eltern zu.

Sie können uns in Ihrem Testament auch mit einem Legat begünstigen. Dazu bestimmen Sie schriftlich in Ihrem Testament einen festen Betrag, mit dem Sie uns nach Ihrem Tod unterstützen möchten.

Hinweis zu Gebühren bei elektronischen Spenden

Bitte beachten Sie, dass bei Online-Spenden Gebühren der Zahlungsanbieter anfallen. Diese variieren je nach gewählter Zahlungsmethode. Die geringsten Gebühren entstehen, wenn Sie Ihre Spende per e-Banking überweisen, entweder durch Eingabe der IBAN-Nummer oder durch die Verwendung eines QR-Einzahlungsscheins. Andere Zahlungsmethoden wie TWINT, Kreditkarte oder Spendenportale verursachen in der Regel höhere Kosten als die Bezahlung per e-Banking.